Tagespflege kommt für ältere pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber, z.B. durch Angehörige, nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Das oberste Ziel der Tagespflege ist, Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Tagespflege kann an einzelnen oder an allen Wochentagen genutzt werden und schließt meistens einen Fahrdienst mit ein, der die Seniorinnen und Senioren morgens abholt und abends wieder nach Hause bringt. In der Tagespflegeeinrichtung werden die Pflegebedürftigen komplett versorgt und auch gezielt gefördert. Die Pflegekasse übernimmt bei der Tagespflege monatliche pflegebedingte Aufwendungen für Pflegebedürftige (s. hierzu Menuepunkt "Pflege-Informationen"). Bei Vorliegen einer Einstufung können die zu zahlenden Investitionskosten durch das Amt für Familien, Senioren und Soziales des Rhein-Erft-Kreises übernommen werden. Eine Antragstellung kann nur über den Träger der Einrichtung erfolgen.
Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen, der sonst zu Hause gepflegt wird, in einer vollstationären Einrichtung. Sie kommt in Betracht, wenn beispielsweise pflegende Angehörige in Urlaub oder Kur fahren oder selbst erkrankt sind und die Pflege daher nicht sichergestellt ist. Auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt des/der Pflegebedürftigen kommt Kurzzeitpflege in Frage. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen im Kalenderjahr beschränkt; die Pflegekasse übernimmt Aufwendungen bis zu 1.432 im Jahr. Bei Vorliegen einer Einstufung können die zu zahlenden Investitionskosten durch das Amt für Familien, Senioren und Soziales des Rhein-Erft-Kreises übernommen werden. Eine Antragstellung kann nur über den Träger der Einrichtung erfolgen.
Die Nachtpflege ist ein weiteres Angebot, das an 7 Tagen der Woche, sowie an Sonn- und Feiertagen nachts zur Verfügung steht.